Allgemeine Geschäfts- und Dienstleistungsbedingungen

Bottrop, 12.10.2022

Nachstehende Allgemeine Geschäfts- und Dienstleistungsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Produkte, Dienst- und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Der Aussteller dieses Dokuments ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser AGB kommt zwischen dem Kunden, bzw. Verwender, bzw. Besteller und storb.IT UG (haftungsbeschränkt) nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande. Getroffene Regelungen gelten auch für die Rechtsnachfolger der Parteien.

Gültigkeit

Diese AGB behält unbegrenzt und international ihre Gültigkeit. Ungültig wird die AGB erst durch das Erscheinen einer neueren Fassung dieser Bestimmungen. Nach der Veröffentlichung tritt automatisch die aktuelle Fassung in Kraft.

Vorbehalte

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren und Leistungen im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen oder eine versprochene Leistung nicht zu erbringen.

Preise

Alle Preisangaben innerhalb dieser AGB sowie auch in miteinander geschlossenen Verträgen, verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, außer sie sind explizit anderweitig als „brutto“ gekennzeichnet. Sofern nicht anders vereinbart gilt als Stundensatz 158,48 EUR/Std., als Kilometersatz 1,39 EUR/km.

Vergütung

Vereinbaren die Vertragsparteien eine Mindestabnahme/Mindestmenge verpflichtet sich der Anbieter diese Menge innerhalb der vereinbarten Laufzeit als freie Kapazitäten dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Vereinbarte Stundensätze gelten nur auf Basis der vereinbarten Mindestabnahme/Mindestmenge. Macht der Kunde keinen Gebrauch von Dienstleistungen in Höhe dieser Mindestmenge hat er die Differenz auch ohne erhaltene Leistung zu vergüten. Werden die bestellten Kapazitäten aus Gründen die der Anbieter zu vertreten hat, nicht ausgeschöpft, so sind ausschließlich geleistete Stunden vergütungspflichtig. In zuletzt genanntem Fall verfallen Restkapazitäten kostenfrei und ersatzlos. Vereinbarte Stundensätze für Leistungen gelten innerhalb und über die Abnahmemenge hinaus. Sind abweichende Stundensätze für interne und externe Leistungen vereinbart, gilt: Der mit „intern“ angegebene Stundensatz gilt für Leistungen, welche innerhalb der Geschäftsräume des Anbieters erbracht werden. Außerhalb gilt der mit „extern“ bezeichnete Stundensatz. Die angegebenen Stundensätze sind gültig montags bis freitags 8-18 Uhr. Außerhalb dieser Zeit gilt ein Aufschlag in Höhe von 25%, sonn- und feiertags in Höhe von 50% auf die vereinbarten Stundensätze. Für Reise- und Fahrzeiten gilt der vereinbarte Kilometersatz für alle im Rahmen des Auftrags gefahrenen Strecken (An- und Abfahrt, Sonderfahrten, etc.). Wird vom Kunden ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, oder wird in Fahrgemeinschaft gefahren, verringert sich der Kilometersatz um 0,30 EUR pro Kilometer. Durch die Anwendung des Kilometersatzes wird Arbeitszeit für die Fahrzeit nicht mehr geltend gemacht. Brücken-, Fähr- und Mautkosten werden dem Kunden gesondert gemäß Beleg in Rechnung gestellt. Bahn- und Flugreisen werden eigenverantwortlich vom Anbieter gebucht. Entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen. Der Kilometersatz findet für solche Reisen keine Anwendung; Reisezeiten werden mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Für Bahnreisen wird zweite Klasse, für Flugreisen Economy-Class vereinbart. Bei mehrtägiger Reise innerhalb Deutschlands werden die Hotelkosten pauschal mit 80 EUR/Übernachtung, bei Auslandsreisen pauschal gemäß Tabelle „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen“ (BMF, in jeweils aktuellster Fassung) gegenüber dem Kunden abgerechnet. Für Arbeiten, die der Anbieter außerhalb seiner Geschäftsräume ausführt und die zu einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden führen, ist vom Kunden eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand gemäß Tabelle „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen“ (BMF, in jeweils aktuellster Fassung) zu entrichten. Die Pauschale entfällt, sofern der Kunde ausreichend Verpflegung stellt. Die Parteien vereinbaren eine Abrechnung nach angefangenen Viertelstunden.

Bestellungen, Angebote, Aufträge

Der Anbieter behält sich vor Bestellungen nicht abzuwickeln. Noch nicht ausgeführte Aufträge können bis 60 Tage vor geplanter Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen kostenfrei storniert werden. Dies gilt auch für kürzere Zeiträume, sofern die Bestellung bzw. Lieferung weniger als 14 Tage zurück liegt. Außerhalb dieser Zeit werden zwecks Deckung der Kosten des Anbieters 10% des Auftragswerts fällig. Der Widerruf muss dem Anbieter mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) mitgeteilt werden. Der Anbieter stellt ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, welches der Kunde allerdings nicht zwingend verwenden muss. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Personalisierte Waren, begonnene Dienstleistungen, Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum sowie geöffnete Lizenzprodukte und ähnliche Produkte sind nicht widerrufsfähig. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde die vom Widerruf betroffenen Waren unverzüglich zurückzusenden. Sofern der Kunde bereits vorab Zahlungen zu einem stornierten Auftrag getätigt hat, findet eine Rückerstattung binnen 30 Tagen statt.

Lieferbedingungen

Für Warenlieferungen wird die Versandart und die Verpackung nach bestem Ermessen durch den Anbieter gewählt. Die Kosten für Warenversand hat der Kunde zu tragen. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebrauch gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Es bleibt vorbehalten, eine Teillieferung in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Zusätzliche Anfahrts- oder Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Hat der Anbieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Anbieter das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Auslieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

Rechnungsstellung, Zahlungsverzug

Die Rechnungsstellung findet zu Beginn eines Monats statt. In Rechnung gestellt werden in der Regel alle Leistungen des Vormonats mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug. Sollte die Summe einer Rechnung weniger als 100 Euro betragen, kann eine Rechnungsstellung so lange aufgeschoben werden, bis der gesamt offene Betrag diesen Wert überschreitet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, künftige Leistungen so lange zu pausieren bis offene Rechnungsbeträge vollständig bezahlt sind. Weiterhin wird vereinbart, dass das Zahlungsziel für künftige Rechnungen herabgesetzt werden kann oder Leistungen nur noch gegen Vorkasse erbracht werden. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnstufe zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten bleibt vorbehalten. Besteht ein Zahlungsverzug länger als 60 Tage so ist der Anbieter berechtigt seine Forderung an einen Inkassopartner abzutreten. Höhere Kosten, die in Folge des langen Zahlungsverzugs entstehen, hat der Kunde vollumfänglich zu tragen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Gewährleistung, Mängelansprüche

Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen beträgt 6 Monate nach Abnahme. Die Abnahme gilt spätestens als vollzogen, sobald der Kunde die Abnahme schriftlich bestätigt (gültig auch bei Formulierung innerhalb einer E-Mail) oder mit Zahlung der Leistung sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung Einspruch eingelegt wird. Mängelansprüche können innerhalb dieser Zeit geltend gemacht werden. Der Anbieter verpflichtet sich zur Beseitigung der mängelbehafteten Leistung innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist. Dem Anbieter wird zuerkannt bei Nacherfüllung, selbst zwischen Reparatur und Neulieferung zu wählen. Wird eine Beseitigung des Mangels nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Anbieter nicht durchgeführt oder schlägt die Nachbesserung fehl, verfallen Ansprüche aus dieser Leistung. Sofern der Kunde die Leistungen ganz oder teilweise bereits bezahlt hat, sind diese Zahlungen binnen 30 Tagen auf das Konto des Kunden zurück zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter erbrachten Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vertragsidentität, Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Die Mängelanzeige hat umgehend nach Kenntnis des Mangels durch den Kunden zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware oder Leistung auch im Hinblick auf diesen Mangel als genehmigt. Gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, sind auch Rückgriffsansprüche gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen.

Leistungserbringung

Das Portfolio des Anbieters erstreckt sich über nachfolgend aufgelistete Bereiche sowie ggf. zusätzlich vereinbarte Dienstleistungen: Seminarvor-, -durch- sowie -nachbereitung, Unternehmensberatung, Strategieberatung, Projekt- und Changemanagement, ORACLE Database (Technologieberatung, Entwicklung, Optimierung, Lizenzberatung, Audit-Betreuung, Schulung), allgemeine Entwicklung (C#, HTML, JavaScript), Administrative IT-Tätigkeiten, Systembetreuung für ausgewählte ERP-Systeme, Technologieberatung im schwerindustriellen Sektor. Der Anbieter kann sich zur Erfüllung des Auftrags eigener Mitarbeiter, oder Fremddienstleistern nach eigenem Ermessen bedienen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen bleibt der Anbieter dem Kunden gegenüber uneingeschränkt verantwortlich. Der Anbieter übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Kunde nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung. Der Anbieter organisiert die Durchführung und den Ablauf seiner Leistung selbst. Er unterliegt keinen Weisungen des Kunden und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange des Kunden im Zusammenhang mit der Tätigkeit wird jedoch Rücksicht genommen. Der Anbieter ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Kunden sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Anbieter ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Gegenüber den Angestellten des Auftragsgebers hat der Anbieter keine Weisungsbefugnis. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten. Als Leistungsnachweis genügt eine Aufstellung mit Datum und geleisteten Stunden spätestens mit Rechnungsstellung.

Verhinderung des Anbieters

Kann der Anbieter einen vertraglich vereinbarten Termin zur Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenen Umständen nicht einhalten, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Soweit ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, ist die Haftung des Anbieters auf die Höhe des bezahlten Honorars für den ausgefallenen Termin begrenzt.

Lizenzen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Zugriffslizenzen auf seine Server (Windows CALs, Oracle NUPs, etc.), die zur Durchführung von Auftragsarbeiten benötigt werden, stets in ausreichender Höhe vorhanden sind. Lizenzen zur Nutzung von Fernwartungssoftware, mit Ausnahme der im Abschnitt „Fernwartung“ genannten Software, sind vom Kunden im für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Umfang, kostenfrei für die Dauer der Arbeiten bereitzustellen. Im Falle von Drittarbeit gelten diese Pflichten auch in Bezug auf Fremdsysteme.

Fernwartung

Sofern ein Zugriff von außen erfolgt, vereinbaren die Parteien als Fernwartungssoftware TeamViewer in der jeweils aktuellsten Version. Der Anbieter hält notwendige Lizenzen dazu kostenfrei vor. Können sich beide Parteien auf einen VPN-Zugriff einigen, stellt der Kunde die notwendigen Zugriffe (Lizenzen, Benutzer) für die VPN-Verbindung, Remotedesktop und weitere notwendige Bereiche kostenfrei zur Verfügung.

Haftung

Alle Leistungen werden nach deutschen Rechtsgrundlagen erbracht. Für Haftungsfälle innerhalb der EU haftet der Anbieter. Für die Anwendung und Nutzung der durch den Anbieter erbrachten Leistungen außerhalb des Gebiets der EU haftet der Kunde eigenverantwortlich und vollständig. Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf das Zweifache des Teilauftragswerts, maximal jedoch auf 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie auf 300.000 Euro für Vermögens- und alle sonstigen Schäden. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadenersatz erhebt. Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat. Bei schuldhafter Verletzung der Kardinalspflichten haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden innerhalb der oben benannten Grenzen. Die Haftung des Anbieters für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.

Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung von Lieferungen und Leistungen auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Auslieferung der Leistung oder Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde postalisch, per E-Mail oder Telefon an den Anbieter wenden.

Geheimhaltung

Auf Vertraulichkeit und Sicherheit soll besonders Wert gelegt werden. Als vertraulich sind alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die die Vertragsparteien direkt oder indirekt zur Abwicklung des Auftrages austauschen und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt, anzusehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gegenseite an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden. Die Vertragsparteien werden alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls eine geeignete Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. Für ausgetauschte Daten und Dokumente gelten folgende oder in ihrer Sicherheit bessere Verfahren: Papierdokumente sind gemäß Sicherheitsstufe P4, elektronische Datenträger gemäß Sicherheitsstufe E4, sonstige Datenträger angemessen, allerdings mindestens in der jeweiligen Kategorie 4 nach DIN66399 zu vernichten. Elektronische Daten dürfen ausschließlich verschlüsselt aufbewahrt werden – mindestens symmetrische Verschlüsselung mit Schlüssellänge größer 127 Bit. Nach Löschung der elektronischen Daten sind die zuvor genutzten Datenträgerbereiche zeitnah spätestens jedoch binnen 24 Stunden doppelt zu überschreiben. Papierdokumente sind grundsätzlich verschlossen aufzubewahren – bei Schließzylindern gilt mindestens die VdS Schutzkategorie BZ, bei Verwendung elektronischer Schlösser eine geeignete gleichwertige Schutzkategorie. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -Materialien, sofern nicht bereits vernichtet, zurückzugeben.

Wettbewerb

Ein Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot besteht grundsätzlich nicht. Vor allem bei Kontakten mit Kunden und Mitbewerbern der jeweils anderen Partei verpflichten sich die Vertragspartner zur vollkommenen Vertraulichkeit insbesondere in Bezug auf technische und wirtschaftliche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen und Erkenntnisse. Kunde und Anbieter vereinbaren, sich gegenseitig Mitarbeiter nicht abzuwerben. Dies gilt für die gesamte Dauer dieses Vertrages sowie 6 Monate im Anschluss.

Nutzungsrechte an Leistungen

Dem Kunden werden für an den im Rahmen der vom Anbieter erbrachten Leistungen (Computerprogramme, Konzepte, Dokumentationen, etc.) die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Anzahl an einfachen Nutzungsrechten eingeräumt. Dies beinhaltet das Recht zur Bearbeitung und Umarbeitung. Das Recht gilt zeitlich sowie örtlich unbeschränkt. Die Verbreitung und die öffentliche Zugänglichmachung solcher Leistungen durch den Kunden sind während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht gestattet, sofern Sie nicht offensichtlich zu diesem Zwecke erbracht wurden.

Vertragsverlängerung/Laufzeit

Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung zustande. Als Beginn gilt bei schriftlich geschlossenen Verträgen das Datum, an dem die letzte Partei Ihre Unterschrift geleistet hat, spätestens jedoch das Datum des Beginns der Leistungserbringung durch den Anbieter. Bei Verträgen, welche ohne Unterschrift zustande kommen, gilt das Datum der Auftragserteilung als Vertragsbeginn. Ist eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart, verlängert sich der Vertrag ohne Zutun eines Vertragspartners jeweils um die vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht drei Monate vor Ende des Geltungszeitraums von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Die Kündigung hat postalisch an die Unternehmensadresse der Gegenseite mit Zustellurkunde zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Kündigungsgrund ist für den Kunden insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Einstellungen der Leistungen. Für den Anbieter ist ein wichtiger Kündigungsgrund die Einstellung der Zahlungen durch den Kunden oder die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Als weitere wichtige Gründe kommen insbesondere erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht, oder Leistungsverzug in Betracht.

Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Sprache, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Verträge werden in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Für die Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Deutsches Recht findet auch bei der Lieferung an ausländische Abnehmer uneingeschränkte Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen AGB, sowie allen weiteren geschlossenen Bedingungen ist der Sitz des Anbieters. Die Partner verpflichten sich, bei jeglichen Streitigkeiten vor Beschreiten des Rechtswegs ein Mediationsverfahren mit dem Ziel einer gütlichen Einigung mit Hilfe eines gemeinsam beauftragten Mediators durchzuführen. Das Mediationsverfahren wird durch schriftliche Anzeige eines Partners eingeleitet. Der Partner soll dabei einen Mediator vorschlagen. Der Vorschlag ist für den anderen Partner nicht bindend. Können sich die Partner nicht binnen eines Monats nach Zugang der Anzeige auf einen gemeinsamen Mediator einigen, gilt das Mediationsverfahren als gescheitert.

Schrifterfordernis

Mündliche Nebenabreden gelten nicht als bindend. Änderungen oder Ergänzungen geschlossener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schrifterfordernis.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder geschlossener Verträge unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer Ersatzregelung durchführen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.